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   VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82   

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VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82 (https://dejure.org/1983,3857)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 23.11.1983 - Lv 5/82 (https://dejure.org/1983,3857)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 23. November 1983 - Lv 5/82 (https://dejure.org/1983,3857)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
    Trotz* § 91 BVerfGG, der im konk*reten Fall eine solche Beschwerde grundsätzlich zuläBt, greift jedoch § 55 Abs. 3 VGHG nicht ein, da § 91 Satz 2 BVerfGG und Art. 93 Abs. 1 .Nr. 4 b GG eine gleichartige Subsidiaritätsklausel enthalten, die nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs der saar- ländischen Regelung vorgeht Beschluß vorn 19.12.1973 - Lv 3/73 S.6 ff.

    Grundlegendhat der Verfassungsgerichtshof in seinem BeschluB vom 19.12.1973 Lv 3/73, S. 8 hierzu ausgeführt: Stadt- und Landgemeinden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und als solcl -1-räger verfassungsmäßiger Rechte.

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
    Universitäten, Rundfunkanstalten, Kirchen in Betracht kommen kann - um ein Grundrecht, das dem Schutz des Lebensbereichs dient, dem diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts zugeordnet sind oder von vornherein angehören BVerfGE 21, 362, 369 ff; 23, 335, 372; 25, 198, 2O5;Z6, 228, 244; 35, 263, 271, 39, 302, 312 ff, 45, 63, 78, 53, *366, 387, 61, 82, 101 ff.
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
    So heißt es etwa in BVerfGE 13, 284, 287: In einem allgemeinen Sinne kann man von einer Unterlassung des Gesetzgebers immer sprechen, wenn bestimmte Ansprüche gegen den Staat überhaupt nicht oder nicht iin ge- wünschten Umfang gewährt werden; hierauf kann es aber für die Anwendung von § 93 Abs. 2 BVerfGG deshalb nicht ankommen, weil sonst diese Fristbestimmung bedeutungslos wäre.
  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741

    Gesetzgeberisches Unterlassen; Grundrechtsklage; Hessen; Rechtsanspruch;

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die so begründete Verfassungs beschwerde nicht schon deshalb unzulässig ist, weil eine Ver- fassungswidrigkeit durch Unterlassen eines Gesetzes die Existen eines ausdrücklichen Verfassungsauftrages zum ErlaB eines solchen Gesetzes* verlangt so der Hessische Staatsgerichtshof ESVGH 26, 18, 20; im einzelnen zu dieser Frage Stern a.a.O. Rdnr. 636 f m.w.N.
  • BGH, 27.06.1974 - III ZR 47/72

    Bergrechtliche Gewerkschaft

    Auszug aus VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
    Durch Urteil des Verfassungsg*erichtshof des Saarlandes vom 28.6.1974 NJW 1974, 1996 wurdefestgestellt, daB § 26 Satz 2 NGG verfassungswidrig ist.
  • VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebietsreform und Verwaltungsreform ;

    1. Zwar ist trotz der Bestimmung des § 55 Abs. 3 VGHG der Verfassungsgerichtshof gemäß § 9 Nr. 13 VGHG zuständig, über die Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, da die bundesrechtlichen Vorschriften der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG i.V.m. § 91 Satz 2 BVerfGG eine der Bestimmung des § 55 Abs. 3 VGHG gleichartige Subs1diaritätsklausel enthalten, die nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der saar- ländischen Regelung vorgeht (vgl. Beschluß des VGH vom 19.12.1973 - Lv 3/73 - sowie Urteil des VGH vom 23.11.1983 - Lv 5/82 - Seite 6).

    Der Verfassungsger1chtshof hat dementsprechend bereits entschieden, daß in Fällen des S 55 Abs. 2 VGHG grundsätzlich die Geltendmachung einer Verletzung durch ein gesetzgeber1sches Unterlassen als unzulässig ausscheidet (VGH, Urteil vom 23.11.1983 - Lv 5/82 -).

  • VerfGH Saarland, 22.03.1993 - Lv 3/91

    Kommunalverfassungsbeschwerde einer Gemeinde gegen den Zusammenschluss mehrerer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgericbtshofs geht die bundesrechtliche Subsidiaritätsklausel des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GO in Verbin- dung mit § 9.1 Satz 2 BVerfGG der saarländischen Regelung in § 55 Abs. 3 VGHG vor (vgl. Beschluß des VerfGH vom 19. Dezember 1973 - Lv 3/73 - sowie Urteile des VerfGH vom 23. November 1983 - Lv 5/82 - und vom 27. April 1992 - Lv 2/90).
  • VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83

    Gebietsreform durch Rechtsverordnung; Verletzung des Rechts auf gemeindliche

    Der Verfassungsgerichtshof hat in stridiger Rechtsprechung entschieden, daB die Subsidiaritätsklausel in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG, § 91 Satz 2 BVerfGG der Subsidiaritätsklausel i-n-- 55 Abs. 3 VGHG vor- geht, zuletzt mit den Urteilen vom 23.11.1983 und vom 5.12.19 Lv 5/82 - B I auf S. 6; Lv 1/82 B auf S. 16; zustimmend -.
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